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Promillegrenzen in Europa

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Die Promillegrenzen unterscheiden sich stark von Land zu Land. Wenn Sie sicher gehen wollen verzichten Sie auf den Alkoholgenuß, wenn Sie vorhaben ein Kfz zu lenken. Sie gefährden unnötig sich und andere und dazu kommen teils drastische Geldbußen, bis hin zum Entzug der Fahrerlaubnis, Beschlagnahme des Fahrzeugs und Gefängnisstrafen. Hier zeigen wir Ihnen eine Übersicht der Promillegrenzen im europäischen Ausland.

Albanien
Promillegrenze = 0,1
Bußgeld 35 - 106€, Fahrverbot möglich

Andorra
Promillegrenze = 0,5
Bußgeld 150 - 601€, Fahrverbot möglich

Belgien
Promillegrenze = 0,5
Bußgeld je nach Blutalkoholkonzentration bis zu 12.000€, Fahrverbot möglich

Bosnien- Herzegowina
Promillegrenze = 0,3 (0,0 für Bus- und LKW-Fahrer, junge Fahrer oder Fahranfänger (unter 21 Jahre oder bis 3 Jahre Fahrpraxis)
Bußgeld 26 - 512€, Fahrverbot möglich

Bulgarien
Promillegrenze = 0,5
Bußgeld 205 - 1.023€, Fahrverbot und Haftstrafe möglich

Dänemark
Promillegrenze = 0,5
Bußgeld richtet sich nach dem Nettoeinkommen, in der Regel Promillewert x Nettoeinkommen  
Fahrverbot oder Haftstrafe möglich

Finnland
Promillegrenze = 0,5
Bußgeld richtet sich nach dem Nettoeinkommen, in der Regel Promillewert x Nettoeinkommen  
Fahrverbot oder Haftstrafe möglich

Frankreich
Promillegrenze = 0,5
Bußgeld 0,5  - 0,8 ‰: 90€ (Zahlung innerhalb 3 Tagen), 135 € (Zahlung innerhalb 45  Tagen), dann 375 € und im gerichtlichen Verfahren 750 €, Fahrverbot bzw.  Fahrerlaubnisentzug möglich
ab 0,8 ‰: bis zu 4.500 €, Fahrverbot  bzw. Fahrerlaubnisentzug; Haftstrafe und Fahrzeugbeschlagnahme möglich;  bei Wiederholungstaten bis 9.000 €, Fahrerlaubnisentzug, Haftstrafe,  Fahrzeugbeschlagnahme.

Griechenland
Promillegrenze = 0,5 (0,0 für Fahranfänger mit weniger als 2 Jahren Fahrpraxis, Fahrer von Nutz- und Geschäftsfahrzeugen, Motorradfahrer)
Bußgeld 0,5 - 0,8 ‰ = 78€
0,8 - 1,1 ‰ = 156€, Fahrverbot möglich
ab 1,1 ‰ = 1.200€, Fahrverbot und Haftstrafe möglich

Großbritannien
Promillegrenze = 0,8
bis 5.668€ und/oder 6 Monate Haftstrafe,  Fahrerlaubnisentzug möglich

Irland
Promillegrenze = 0,5 (0,2 für Fahranfänger bis zu 2 Jahren und Berufskraftfahrern)  

Island
Promillegrenze = 0,5
Bußgeld 450 - 1.290€
Fahrverbot zwischen 1 Monat und lebenslänglich

Italien
Promillegrenze = 0,5 (0,0 für Fahranfänger bis zu drei Jahren Fahrpraxis, Berufskraftfahrer)
Bußgeld 527 - 6.000€, Fahrverbot, ab 0,8 ‰ Haftstrafe möglich
Strafen werden verdoppelt, wenn ein Unfall unter Einfluss von Alkohol verursacht wird.

Lettland
Promillegrenze = 0,5 (0,2 für Fahranfänger mit weniger als 2 Jahren Fahrpraxis)
Bußgeld 216 - 1.440€
Fahrverbot; kurze Haftstrafen ab 1,0 ‰

Liechtenstein
Promillegrenze =0,8
Bußgeld ab 775€

Litauen
Promillegrenze = 0,4 (0,2 für Fahranfänger mit weniger als 2 Jahren Fahrpraxis, Fahrer von Kfz über 3,5 t zGG, Fahrer von Kfz mit 9 und mehr Sitzen)
Bußgeld 289 - 867€ (bei Sach- oder Personenschaden bis 1.445 €)
Fahrerlaubnisentzug möglich

Luxemburg
Promillegrenze = 0,5 (0,2 für Fahranfänger in den ersten 2 Jahren, sowie Fahrer von Nutzfahrzeugen und Taxi)
Bußgeld 145 - 10.000€
Sofortiges Fahrverbot und möglicherweise Haftstrafe bei über 1,2‰

Malta
Promillegrenze = 0,8
Bußgeld ab 465 €
Fahrverbot, Haftstrafe möglich

Mazedonien
Promillegrenze = 0,5 (0,0 für Berufskraftfahrer, Fahranfänger bis zu 2 Jahren Fahrpraxis)
Bußgeld 250 - 400€
Fahrverbot oder Haftstrafe möglich

Monaco
Promillegrenze = 0,5 (0,2 für Busfahrer)
Bußgeld 200 - 9.000€
Haftstrafen für Wiederholungstäter

Montenegro
Promillegrenze = 0,3 (0,0 für Berufskraftfahrer)
Bußgeld 70 - 2.000€
ab 0,5 ‰: Fahrverbot

Niederlande
Promillegrenze = 0,5 (0,2 für Fahranfänger in den ersten fünf Jahren sowie für Mopedfahrer bis 24 Jahre)
Bußgeld ab 360 - 750€
Fahrverbot möglich und/oder Haftstrafe möglich

Norwegen
Promillegrenze = 0,2
Geldstrafen abhängig vom Monatseinkommen
Fahrverbot bis zu 12 Monaten und ab Haftstrafe (min. 2 Wochen) möglich

Österreich
Promillegrenze = 0,49 (0,1 ‰ für Fahranfänger in den ersten zwei Jahren Probezeit sowie Fahrer im Öffentlichen Transport und Berufskraftfahrer)
Bußgeld 0,5 - 0,79 ‰ = 300 - 3.700€ / Nachschulung bzw. dreimonatiges Fahrverbot bei Wiederholung/en;
Bußgeld 0,8 - 1,19 ‰ = 800 - 3.700€ / min. 1 Monat Fahrverbot;
Bußgeld 1,2 - 1,59 ‰ = 1.200 - 4.400€ / min. 4 Monate Fahrverbot und Nachschulung;
Bußgeld 1,6‰ und darüber = 1.600 - 5.900€ / min. 6 Monate Fahrverbot,  Nachschulung, amtsärztliches Gutachten und verkehrspsychologische  Stellungnahme

Polen
Promillegrenze = 0,2
Bußgeld 0,2 - 0,5 ‰: bis 1.210€
bis zu 3 Jahre Fahrverbot
über 0,5  ‰: Geldstrafe durch Gericht festgesetzt, Fahrverbot bis zu 10 Jahren, ggfl. Haftstrafe bis zu 2 Jahren

Portugal
0,5 (0,2 für Berufskraftfahrer und Fahranfänger innerhalb der ersten drei Jahre)
Bußgeld 0,5 - 0,8‰ = 250 - 1.250€, 1 Monat bis 1 Jahr Fahrverbot
ab 0,8 = 500 - 2.500€, 2 Monate - 2 Jahre Fahrverbot

Rumänien
Promillegrenze = 0,0
Bußgeld 175 - 385 €
bis zu 90 Tagen Fahrverbot

Russland
Promillegrenze = ca. 0,35
Bußgeld 1.089 - 2.118€ oder 1 Jahr Fahrverbot

Serbien
Promillegrenze = 0,3 (0,0  für Berufskraftfahrer, Busfahrer, Fahranfänger, Fahrlehrer, Personen im  begleiteten Fahren, Fahrer von Mopeds, Motorrädern, motorisierten  Trikes/Quads; jede Person, deren Normalfunktionen nachweislich durch  Alkohol beeinträchtigt sind, kann bestraft werden) Bußgeld 45  - 1.026€ (erhöhen sich bei Unfällen unter Alkoholeinfluss)
ab 0,5 ‰  Fahrerlaubnisentzug, ab 2,0 ‰ Haftstrafen alternativ zur  Geldstrafe möglich

Schweden
Promillegrenze = 0,2
Fahrverbot und Geldstrafe in Abhängigkeit vom Monatseinkommen und Promillewert
0,2 ‰ – 0,49‰ = 40 Tagessätze, Fahrverbot zwischen 2 bis 10 Monaten
0,5 ‰ – 0,59 ‰ = 60 Tagessätze, Fahrverbot zwischen 2 bis 10 Monaten
0,6 ‰ – 0,69 ‰ = 80 Tagessätze, Fahrverbot zwischen 2 bis 10 Monaten
0,7 ‰ – 0,79 ‰ = 100 Tagessätze, Fahrverbot zwischen 2 bis 10 Monaten
0,8 ‰ – 0,89 ‰ = 120 Tagessätze, Fahrverbot zwischen 2 bis 10 Monaten
0.9 ‰ – 0,99 ‰ = 150 Tagessätze, Fahrverbot zwischen 2 bis 10 Monaten
Über 1 ‰: Fahrerlaubnisentzug, Gefängnisstrafe zwischen 1 Monat und 2 Jahren möglich
Tagessätze: je nach Einkommen zwischen 6 - 110 €)

Schweiz
Promillegrenze = 0,5 (0,1  für Berufskraftfahrer, Fahrlehrer, Fahrschüler, Begleitpersonen im  Begleiteten Fahren, Führerschein-Neulinge in den ersten 3 Jahren nach  Führerscheinerwerb)
Bußgeld
ab 0,5 ‰ = min. 495€
ab 0,6 ‰ = min. 577€
ab 0,7 ‰ = min. 660€
ab 0,8 ‰ = min. 10 Tagessätze
ab 1,2 ‰ = min. 20 Tagessätze
ab 1,5 ‰ = min. 30 Tagessätze
ab 2 ‰ = min. 30 Tagessätze
Der Tagessatz richtet sich nach dem Einkommen und kann zwischen 0,83 - 2.470€ liegen

Slowakei
Promillegrenze = 0,0
Bußgeld 200  - 1.000€
bis zu 5 Jahren Fahrverbot, bei schweren Verstößen wird  nach Verwaltungsverfahren eine Strafe festgelegt, ab 1,00‰ kann durch  Gericht eine Freiheitstrafe verhängt werden

Slowenien
Promillegrenze = 0,5 (0,0 für Berufskraftfahrer, Fahranfänger in den ersten 2 Jahren nach Fahrerlaubniserwerb oder jünger als 21 Jahre alt)
Bußgeld 300 - 1.200€, Fahrverbot ab 1,1‰ möglich

Spanien
Promillegrenze = 0,5 (0,3  für Berufskraftfahrer, Fahrer von Fahrzeugen mit mehr als 8 Sitzen  für Mitfahrer, Fahrer von LKW über 3,5 t zGG und Gefahrgutfahrer,  Schulbusfahrer und Fahrer von Spezialtransporten, Fahrer von  öffentlichen Fahrzeugen oder Fahrzeugen der Rettungsdienste  und  Fahranfänger mit weniger als 2 Jahren Fahrpraxis)
Bußgeld 500 - 1.000€
ab 1,2  ‰: Fahrverbot und Haftstrafe oder Strafe oder gemeinnützige Arbeit Tschechien 0,0
bis 0,3 ‰: 92 - 730€, Fahrverbot
ab 0,3 ‰: 911 - 1.822€, Fahrverbot

Türkei
Promillegrenze = 0,5 (nur für Privatwagen ohne Anhänger, ansonsten gilt 0,0)
Bußgeld 243€
Fahrverbot;  bei Wiederholungstaten innerhalb von 5 Jahren werden die Geldstrafe erhöht auf bis zu 490€
ab 1,00 ‰ = Gerichtsverfahren

Ukraine
Promillegrenze = 0,0
Bußgeld 218 - 291€
Fahrverbot möglich

Ungarn
Promillegrenze = 0,0
Bußgeld 50 - 162€
Fahrverbot; ab 0,8 ‰ erfolgt die Entscheidung durch Gericht

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